Aktuelles
- BundesKinderSchutzGesetz
- Broschüren zur Elterninformation
- Jahresrückblick 2011 der ersten und zweiten Vorsitzenden
- Fortbestand der Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum Aschaffenburg 2012
- Hebammentag - Film im Bayerischen Rundfunk
- Bundesministerinnen Aigner und Schröder: Einheitliche Tipps für schwangere Frauen fördern die Gesundheit von Mutter und Kind und geben Sicherheit während der Schwangerschaft
- Kinderschutz in Bayern
- Bestimmungen zum Neugeborenenscreening novelliert
- BKK Securvita vergütet pro Geburt 50 Euro "Existenzsicherungszuschlag"
- Vertragsbeitritt der HypoVereinsbank BKK (HVB BKK)
- Datenschutz bei Frühen Hilfen - ein Nachschlagewerk für die Praxis
- DONUM VITAE und Hebammen kooperieren miteinander
- Neues Forum online!
- Wie viel soll der Säugling zunehmen?
BundesKinderSchutzGesetz
Zur Synopse des Deutschen Instituts für Judendhilfe und Familienrecht (DIJuF) zum Gesetz zur
Stärkung eines aktiven Schutzes von Kindern und Jugendlichen BundesKinderSchutzGesetz
2012 klicken Sie bitte hier.
Broschüren zur Elterninformation
Beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind folgende Broschüren
zur Elterninformation erhältlich:
Bitte nicht schütteln - zart und zerbrechlich! Zur Ansicht klicken Sie bitte hier.
Wichtige Tipps zum gesunden und sicheren Babyschlaf! Zur Ansicht kloicken Sie bitte hier.
Die Informationsmaterialien können kostenlos bestellt werden unter:
Tel: 089 / 680 80 45 00 Fax: 089 / 680 80 45 13 oder
Jahresrückblick 2011
Liebe Kolleginnen,
einen Jahresrückblick 2011 der ersten und zweiten Vorsitzenden als Tätigkeitsbereicht finden Sie
im Downloadbereich. Klicken Sie bitte hier.
Fortbestand der Berufsfachschule für Hebammen
am Klinikum Aschaffenburg
Seit dem Jahr 2000 war die einzügige Berufsfachschule für Hebammen Am Klinikum Aschaffenburg immer wieder von Schließung bedroht
Im Juli 2012 fiel die Entscheidung, dass ab 1. Oktober 2012 ein neuer Kurs mit 18 Ausbildungsplätzen aufgenommen wird.
Die Leitung des Bildungszentrums Fr. Dr. S. Sikora-Klug, Schulleitung Frau Ch. Mändle, das Lehrerkollegium und alle Mitarbeiter freuen sich sehr über die Fortführung der Schule.
Der Bewerbungszeitraum ist von 15.07.2011- 15. 11.2011.
Nähere Informationen können über die Homepage des Klinikum Aschaffenburg bezogen werden:http://www.klinikum-aschaffenburg.de/bildungszentrum/ausbildung/bfs-hebammen/
Der hauseigenen Bewerbungsbogen sollte Teil der Bewerbungsunterlagen sein und kann auf der Homepage ausgefüllt, ausgedruckt und dann beigelegt werden.
Der BHLV gratuliert zum Fortbestand
Sehr geehrte Frau Mändle, liebe Sybille,
Herzlichen Glückwunsch zum Erhalt der Hebammenschule Aschaffenburg. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und weiterhin Durchhaltevermögen. Obwohl es einen Geburtenrückgang zu verzeichnen gibt, brauchen wir Hebammen mehr denn je. Durch den Wandel in der Gesellschaft in Bezug auf Familie hat sich auch das Berufsbild der Hebamme in den letzten Jahren sehr verändert. Die Begleitung der Frau und Familie durch Schwangerschaft, Geburt und frühe Elternzeit stellt neue Herausforderungen an uns und hat an Umfang stark zugenommen. Dem wollen wir Rechnung tragen.
Vielen Dank für Ihr großes Engagement.
Astrid Giesen
Bayerischer Hebammen Landesverband e.V.
Online seit dem 04.08.2012
Starthilfe ins Leben geben
Ein Filmteam vom Bayerischen Rundfunk hat die freiberufliche Hebamme Angelika Füßl-Geier aus München einen Tag bei Ihrer Arbeit begleitet.
Um den Film zu sehen klicken Sie bitte hier.
Online seit dem 06.06.2011
Bundesministerinnen Aigner und Schröder: Einheitliche Tipps für schwangere Frauen fördern die Gesundheit von Mutter und Kind und geben Sicherheit während der Schwangerschaft
Online seit dem 30.05.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 104 vom 19. Mai 2011
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder haben heute in Berlin einheitliche Handlungsempfehlungen für Mütter in der Schwangerschaft vorgestellt.
Während der Schwangerschaft werden die Weichen für die Entwicklung und die Gesundheit des Kindes gestellt. Viele werdende Mütter sind jedoch irritiert und überfordert angesichts der Fülle unterschiedlicher Ratschläge zum Schutz vor Allergien, vor Infektionen durch Lebensmittel oder zum richtigen Bewegungsverhalten. Mit unseren einheitlichen Handlungsempfehlungen geben wir werdenden Eltern Sicherheit und schaffen die Basis für eine einheitliche Beratungsgrundlage in ganz Deutschland", sagten die Ministerinnen anlässlich der Vorstellung der Broschüre "Ernährung in der Schwangerschaft" am Donnerstag in Berlin.
Die Empfehlungen enthalten Tipps für eine gesunde Ernährung und das richtige Verhalten während der Schwangerschaft und wurden im Rahmen des Projekts "Gesund ins Leben - Netzwerk Junge Familie" von führenden wissenschaftlichen Institutionen erstellt.
Das Netzwerk ist ein Projekt der Initiative "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" der Bundesregierung und wird vom Bundesverbraucherministerium mit 1,1 Millionen Euro gefördert. In Deutschland sind etwa 650.000 Frauen pro Jahr schwanger.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner sagte bei der Pressekonferenz in Berlin: "Eine gesunde Ernährung vor und während der Schwangerschaft ist die Basis für die gesunde Entwicklung des Kindes. Das Risiko für späteres Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2 sinkt. Ich bin froh, dass wir nun einen einheitlichen Standard haben. Die Handlungsempfehlungen tragen dazu bei, Schwangeren die Sicherheit zu geben, die sie brauchen."
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erklärte: "Jede Schwangere kennt das sicherlich: Von allen Seiten hagelt es gut gemeinte Ratschläge, was man essen darf - und was nicht. Salami und Lachs? Rohmilchkäse und Rumpsteak? Hier sind einheitliche und wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen dringend nötig. Sie sind ein Baustein in dem großen Konzept, das da heißt: Wir wollen werdende Eltern möglichst frühzeitig erreichen und ihnen Unterstützung anbieten."
Einmalig an dem Netzwerk "Gesund ins Leben - Netzwerk Junge Familie" sind nicht nur seine Empfehlungen, die von allen einschlägigen Fachgesellschaften, Institutionen und Verbänden unterstützt werden. Einmalig ist auch seine Zusammensetzung. Vertreterinnen und Vertreter der Berufsverbände der Hebammen, Frauen- und Kinderärzte sind maßgeblich an der Steuerung der Aktivitäten beteiligt.
Die Empfehlungen "Ernährung in der Schwangerschaft - Handlungsempfehlungen KOMPAKT" sind bereits die zweiten Empfehlungen, die das Netzwerk herausgibt. Bereits im vergangenen Jahr wurden die "Empfehlungen für die Säuglingsernährung und Ernährung der stillenden Mutter" verabschiedet.
Die Handlungsempfehlungen können herunter geladen werden unter:
Quelle:
Pressemitteilung Nr. 104 vom 19.05.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Hausanschriften:
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Fon: 030 / 18 529-3172
Fax: 030 / 18 529-3277
Kinderschutz in Bayern
Online seit dem 22.05.2011
Nachdem die gesetzliche Grundlage für den Kinderschutz in Bayern am 27. Juli 2009 verändert wurde, gibt es immer wieder Verunsicherungen darüber, wann die Hebamme dem Jugendamt Meldung machen muss und wie sich das mit unserem Gesetz zur Schweigepflicht verträgt. Da auch das Bundeskinderschutzgesetz in Überarbeitung ist, hat das Ministerium noch keine Hndlungsempfehlung heraus gegeben. Der BHLV hat deswegen einige Texte zusammengestellt, die uns bis dahin helfen können in Zweifelsfällen eine Entscheidung zu treffen.
Diese Texte können Sie in der Geschäftsstelle vs@bhlv.de bekommen.
Wenn die Hebamme erkennt, dass eine Familie überfordert ist, gibt es immer die Möglichkeit, mit Einverständnis der Familie, die Koordinierende Kinderschutzstelle zu informieren. Hier kann die Familie Unterstützung bekommen, bevor die Situation eskaliert. In einigen KoKi Stellen sind auch schon Familienhebammen tätig.
Der originale Gesetzestext lautet:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG) vom 24. Juli 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2009, GVBl 2003, 400)
Art. 14 GDVG
(6) Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, gewichtige Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden, unter Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten unverzüglich dem Jugendamt mitzuteilen.
Sobald uns die Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen vorliegen, werden wir Sie auf unserer Homepage veröffentlichen.
Link zur Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Astrid Giesen
Bestimmungen zum Neugeborenenscreening novelliert
Einstelldatum: 07.03.2011
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Erweiterte Neugeborenenscreening in einer Novellierung der Kinderrichtlinien an das Gendiagnostikgesetz angepasst. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Änderungen zugestimmt. Nun muss die novellierte Kinderrichtlinie noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft tritt.
Das erweiterte Neugeborenenscreening dient der Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen bei Neugeborenen. Zu den 14 verschiedenen Erkrankungen gehören das Androgenitale Syndrom, Phenylketonurie, Ahornsiruperkrankung und Fettstoffwechseldefekte, die ohne rechtzeitige Diagnose und Therapie schwere körperliche und geistige Schäden hervorrufen können.
Bei etwa einem von 1.300 Kindern ist eine dieser Erkrankungen angeboren. Für die Tests wird dem Baby innerhalb der ersten drei Tage (optimalerweise zwischen der 48. und der 72. Lebensstunde) Blut entnommen und hauptsächlich mit Hilfe der Tandemmassenspektrometrie in kurzer Zeit auf Stoffwechselprodukte untersucht.
Trotz großer Widerstände aus der Ärzteschaft im Vorfeld der Gesetzgebung fällt das Neugeborenenscreening in den Geltungsbereich des im Februar 2010 in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes. Es enthält zahlreiche Bestimmungen zur Aufklärung, Einwilligung und Durchführungsverantwortung, die in der Praxis zu Unsicherheiten über Zuständigkeiten geführt und eine zielführende Anwendung des Neugeborenenscreenings nach Ansicht pädiatrischer Fachgesellschaften teilweise nicht mehr möglich gemacht haben.
So sollte zum Beispiel nur der Arzt das Screening veranlassen dürfen, der die Geburt des Kindes verantwortlich betreut hat. Für Hebammen und Entbindungspfleger, die bislang ebenfalls Proben eingesandten, bestand Rechtsunsicherheit.
Die neuen Richtlinien schwächen die aus Sicht der Pädiater hinderlichen Bestimmungen deutlich ab, in erster Linie den Arztvorbehalt. So sollen auch Hebammen und Entbindungspfleger über das Neugeborenenscreening aufklären und die Einwilligung einholen dürfen, wenn Rückfragemöglichkeiten bei Ärzten gewährleistet sind.
Damit dürften auch nichtärztliche Geburtshelfer Blut abnehmen. Und wenn nicht anders möglich, soll es erlaubt sein, unmittelbar nach der Aufklärung die Einwilligung einzuholen und Blut abzunehmen. Mit anderen Worten: Aufklärung und Einwilligung können, müssen aber nicht zwingend vor der Geburt erfolgen, wie das Gesetz wegen der Bestimmung zur Bedenkzeit interpretiert wird.
Nichtärztliche Geburtshelfer sollen den neuen Richtlinien zufolge in Abstimmung mit den Eltern einen für das Screening verantwortlichen Arzt benennen, auch gegenüber dem Labor. In Ausnahmen können Hebammen und Entbindungspfleger das Screening auch komplett in eigener Verantwortung vornehmen, inklusive der Gespräche über den Befund, heißt es in den neuen Richtlinien. Ziel sei es, die "aktuell hohen Teilnahmeraten zu erhalten und eine unverzügliche Einleitung der Behandlung im Krankheitsfall zu ermöglichen", heißt es in der Begründung zum G-BA-Beschluss.
Die Bundesärztekammer begrüßte den pragmatischen Ansatz des G-BA, äußerte aber auch gegenüber dem BMG Bedenken, ob die neuen Richtlinien in Bezug auf die Durchführungsverantwortung den Vorgaben des Gesetzes entsprechen und damit für Ärzte und Hebammen nicht erneut Rechtsunsicherheit schaffen könnten.
Das BMG hat diese Bedenken offenbar nicht. Im Brief an den G-BA heißt es aber, die Beteiligten seien gehalten, "alle zumutbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor sie im Einzelfall eine in den Kinderrichtlinien geregelte Abweichungsmöglichkeit in Anspruch nehmen". © nsi/aerzteblatt.de
BKK Securvita vergütet pro Geburt 50 Euro "Existenzsicherungszuschlag"
Einstelldatum: 07.03.2011
Der bereits seit 2009 bestehende Vertrag im Rahmen der integrierten Versorgung über die Erstattung der Rufbereitschaftspauschale für Geburten zwischen den Hebammenverbänden und der Securvita BKK wird zum 01.01.2011 erweitert. Ziel dieser Erweiterung ist es, durch die Sicherung der Existenz der Hebammen auch den bereits abgeschlossenen Rahmenvertrag zukünftig zu gewährleisten.
Für jede Geburt im sog. 1-zu-1-Modus werden (zusätzlich zur Rufbereitschaftspauschale von 250 Euro) von der Securvita BKK einmalig pauschal 50 Euro an die betreuende Hebamme gezahlt.
Die Securvita setzt hiermit ein deutliches Signal in die richtige Richtung, dies ist allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein!
Jetzt sind alle gesetzlichen Krankenkassen gefordert, endlich existenzsichernde Vergütungen für Hebammenleistungen zu vereinbaren!
Vertragsbeitritt der HypoVereinsbank BKK (HVB BKK)
Einstelldatum: 02.11.2010
Vertragsbeitritt zum 01.09.2010:
Die HypoVereinsbank BKK (HVB BKK) ist zum 01.09.2010 dem Vertrag zur integrierten Versorgung zwischen der Securvita BKK und den Hebammenverbänden beigetreten. Dies bedeutet, dass nun auch Versicherte der HVB BKK die Rufbereitschaftspauschale für Geburten, ein erweitertes Kurs- und Beratungsangebot für Schwangere und deren Neugeborenen sowie die erweiterte zahnärztliche Versorgung in Schwangerschaft und 1. Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen können.
Die Abrechnung erfolgt ebenso wie bei der Securvita BKK über das Abrechnungszentrum Emmendingen. Vorläufig können auch für die Versicherten der HVB BKK die Versichertenbestätigungen verwendet werden, die für die Abrechnung mit der Securvita BKK als download unter http://www.hebammenverband.de/index.php?id=1399 veröffentlicht sind. Hierbei sollte die Securvita BKK auf dem Formular durchgestrichen und handschriftlich HVB BKK eingefügt werden. Überarbeitete Versichertenbestätigungen folgen, sobald sie vorliegen.
Und hier stellt sich die HVB BKK kurz vor:
Aktiver Leben - mit dem FamilienPlus-Paket der HVB BKK
Seit über 15 Jahren unterstützen wir als bundesweit geöffnete Krankenkasse unsere KundInnen dabei, aktiv und gesund zu leben. Der Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt dabei in Bayern. Aufgrund eines sehr hohen Anteils an weiblichen Mitgliedern und familienversicherten Kindern bieten wir speziell für diese Zielgruppe eine Vielzahl von Extra-Leistungen.
- FamilienPlus-Paket - das Familienprogramm der HVB BKK
- Hallo Baby - ein Angebot zur Vermeidung von Frühgeburten
- HVB BKK Starke Kids - zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
- HVB BKK Schutzimpfungen - über die Standardimpfungen hinaus übernehmen wir die Kosten für viele wichtige Impfungen wie Hepatits A+B, Grippe, Reiseschutzimpfungen etc.
- HVB BKK Präventionskurse - bis zu 128 EUR pro Jahr für Präventionskurse (z. B. zur Stressreduktion)
- HVB BKK AktivTage - ein Gesundheitsurlaub für die ganze Familie
- HVB BKK ElternTelefon - unser Experten-Telefon für alle (werdenden) Eltern
- HVB BKK InfoMed - unser Ärzte-Telefon für alle medizinischen Fragen (24-Std-Service)
Alle Infos zur HVB BKK sowie zu unseren Extra-Leistungen finden Sie im Internet unter: www.hvb-bkk.de
Datenschutz bei Frühen Hilfen - ein Nachschlagewerk für die Praxis
Einstelldatum: 24.08.2010
„Was ist, wenn ich das Jugendamt einschalte - verletze ich dann meine Schweigepflicht?" Manche Ärztin und mancher Arzt werden über diese Frage bereits nachgedacht haben. Das betrifft auch Hebammen und Entbindungspfleger, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Kind von seinen Eltern nicht richtig versorgt wird. Viele fragen sich: „Wie entscheide ich zum Wohle des Kindes? Verliere ich den Kontakt zur Familie und damit zu dem Kind, wenn ich den Verdacht anspreche und einen Hinweis weitergebe? "
Damit Frühe Hilfen dorthin kommen, wo Bedarf besteht, sollen Fachkräfte aus Gesundheitsdiensten und Jugendhilfe kooperieren. Doch je intensiver der Austausch ist, desto häufiger treten Fragen des Datenschutzes auf. Aus diesem Grund veröffentlichen das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und das Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) am DJI die Broschüre „Datenschutz bei Frühen Hilfen - Praxiswissen kompakt". Sie wendet sich an Fachkräfte in Geburtskliniken, Arztpraxen, Schwangerschaftsberatungsstellen und kommunalen Ämtern sowie an Hebammen und die Fachkräfte bei freien Trägern der Jugendhilfe.
Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, erklärt: „Eltern mit Problemen vertrauen sich häufig Ärztinnen und Ärzten sowie Hebammen an. Durch deren Schweigepflicht fühlen sie sich dort sicher. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung muss allerdings zum Wohle des Kindes gehandelt werden. Das neue Nachschlagewerk sagt, was gemacht werden kann, ohne den Datenschutz zu verletzen."
„Gezielte Informationen zu den relevanten Themen Datenschutz und Schweigepflicht stärken die Handlungssicherheit der Fachkräfte. Dies wird sich auch nachhaltig positiv auf die Zusammenarbeit und Vernetzung auswirken", betont Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI).
Die Expertinnen und Experten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) erläutern in dem Nachschlagewerk allgemeine Grundsätze zum Datenschutz wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Datenschutz als Vertrauensschutz sowie das Transparenzgebot. Auch spezifische Rechtsgrundlagen für Jugendhilfe bzw. Gesundheitsdienste, freie Träger und Schwangerschaftsberatung werden angesprochen.
Die Broschüre „Datenschutz bei Frühen Hilfen - Praxiswissen kompakt" ist im praktischen DIN-A-6-Format erschienen und umfasst 62 Seiten. Sie ist als Download sowie in gedruckter Form im Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) unter www.fruehehilfen.de kostenlos zu beziehen oder unter folgender Adresse:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Fax: 02 21 / 8 992 257
E-mail: order@bzga.de
Weitere Informationen: www.fruehehilfen.de
DONUM VITAE in Bayern e.V.
Einstelldatum: 12.01.2010
DONUM VITAE in Bayern e.V.
Pressemitteilung aus München, am 04.08.2009
DONUM VITAE und Hebammen kooperieren miteinander
Der Bayerische Hebammen Landesverband e.V. (bhlv) und DONUM VITAE in Bayern e.V. kooperieren ab sofort miteinander. So sehen sich Hebammen und Schwangerschaftsberaterinnen unter anderem gegenseitig als Ansprechpartnerinnen bei fachlichen Fragen, und Hebammen werden in die jeweiligen Fachteams der Beratungsstellen von DONUM VITAE eingebunden. Es ist auch geplant, sich gegenseitig Räume zur Verfügung zu stellen, etwa für Fachtagungen. Die Mitglieder des Bayerische Hebammen-Landesverbandes wurden auf ihrer Landestagung im Juli 2009 über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit informiert. Zudem erhielten sie mit den aktuellen Mitgliederinformationen ein Faltblatt, in dem mögliche Kooperationswege vor Ort näher erläutert werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Hebammen und DONUM VITAE in Bayern e.V. hatten vor kurzem die Vorsitzende von DONUM VITAE in Bayern e.V., die Bundestagsabgeordnete Maria Eichhorn (CSU), und die Vorsitzende des Bayerische Hebammen Landesverbands, Iris Edenhofer, im Rahmen eines persönlichen Treffens angeregt. Der Kooperation lag der Wunsch zu Grunde, die unterschiedlichen Kompetenzen beider Berufsgruppen in den Bereichen Schwangerschaft und Geburt zu Wohl der werdenden Mutter beziehungsweise Eltern zu bündeln. DONUM VITAE in Bayern e.V. ist an insgesamt 60 Orten des Freistaats präsent. Der Bayerische Hebammen Landesverband e.V. vertritt rund 2500 Mitglieder und Fördermitglieder.
DONUM VITAE in Bayern e.V. ist Träger von staatlichen anerkannten Beratungsstellen für Schwangere. Die Beratungsstellen sind zudem alle mit dem WQM Zertifikat ausgezeichnet. Bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bietet DONUM VITAE in Bayern e. V. psychologische Beratung und vermittelt konkrete Hilfe. Bei Schwangerschaftskonflikten, anonymer Geburt und ungewollter Kinderlosigkeit steht DONUM VITAE in Bayern e.V. den betroffenen Frauen und Paaren bei. Der von Katholiken gegründete Verein setzt sich außerdem für eine bessere Beratung im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik ein. Die sexualpädagogische Arbeit hilf ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden und unterstützt einen positiven Zugang zu Sexualität und Partnerschaft.
DONUM VITAE in Bayern e. V. berät auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes in der Anwaltschaft für Mutter, Vater und das ungeborene Kind und respektiert die verantwortete Entscheidung der Betroffenen. DONUM VITAE in Bayern e. V. ist an 60 Orten in allen bayerischen Regierungsbezirken vertreten.
Neues Forum online!
Einstelldatum: 13.07.2010
Für alle Hebammen, die beim Deutscher HebammenVerband e.V. Mitglied sind, steht ab sofort ein internes Diskussionsforum zur Verfügung. Bevor Sie ihren ersten Beitrag verfassen, legen Sie bitte zuerst einen Alias/Nickname an.
Für die einzelnen Gremien/Gruppen des DHV gibt es geschlossene Foren. Hierfür brauchen Sie kein weiteres Kennwort, da die Berechtigungen vorab eingerichtet wurden.
Wir freuen uns, wenn Sie das Forum aktiv mit gestalten und sind für Verbesserungsvorschläge jederzeit offen.
Und nun wünschen wir viel Spaß beim regen Gedankenaustausch!
Weiterführene Informationen:
Wie viel soll der Säugling zunehmen?
Einstelldatum: 26.05.2008
Empfehlungen der Nationalen Stillkommission zur Gewichtsentwicklung von Säuglingen sind online verfügbar
Muttermilch ist in den ersten sechs Lebensmonaten die optimale Nahrung für Säuglinge. Viele Mütter sind sich jedoch unsicher, ob ihre Milch ausreicht und ihr Kind satt wird. Diese Fragen lassen sich unter anderem mit einem Blick auf die Gewichtsentwicklung des Kindes beantworten. Um diesen Verlauf besser beurteilen zu können, hat die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nun Empfehlungen zur Gewichtsentwicklung von Säuglingen veröffentlicht, die sich an Eltern, Ärzte, Hebammen und Klinikpersonal richten. In ihren Empfehlungen weist die Nationale Stillkommission darauf hin, dass die meisten gestillten Säuglinge in den ersten drei Tagen nach der Geburt Gewicht verlieren, weil die Bildung der Muttermilch erst langsam in Gang kommt. Nach einem vorübergehenden Gewichtsverlust nehmen ausschließlich gestillte Säuglinge in den ersten drei Lebensmonaten mehr an Gewicht zu als mit der Flasche ernährte. Später sind sie dagegen eher schlanker.
Die Empfehlungen zur Gewichtsentwicklung von Säuglingen enthalten konkrete Hinweise zum Verlauf des Körpergewichts in den ersten Lebenstagen eines Säuglings und geben Werte an, ab denen eine Zufütterung erforderlich werden kann. So sollte beispielsweise der Gewichtsverlust eines Säuglings in den Tagen nach der Geburt nicht mehr als sieben Prozent des Geburtsgewichts betragen.
Die Gewichtsentwicklung gestillter Säuglinge im ersten Lebensjahr sollte nach Auffassung der Nationalen Stillkommission anhand der Referenzkurven beurteilt werden, welche die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2006 für Gewicht, Länge, Body-Mass-Index und Kopfumfang veröffentlicht hat. Die Referenzkurven sind den Empfehlungen der Nationalen Stillkommission beigefügt.
Die Empfehlungen zur "Gewichtsentwicklung gestillter Säuglinge" sind auf der Internetseite des BfR (http://www.bfr.bund.de) unter dem Menüpunkt "Nationale Stillkommission"/Empfehlungen für Ärzte, Hebammen und Klinikpersonal" sowie "Tipps für Stillende" abrufbar.
Weitere Informationen:
http://www.bfr.bund.de/cm/207/gewichtsentwicklung_gestillter_saeuglinge.pdf
Weiterführene Informationen:

