Aktuelles
- Botschafterin für jeden Kreißsaal in Bayern gesucht
- Aktuelle Informationen vom Europäischen Institut für Stillen und Laktation
- Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit stellt bayerische Impfstrategie vor
- Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch Instituts RKI
- Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V.
- Kinderschutzambulanz und Koordinierende Kinderschutzstellen / KoKi
- IGES Studie
- Medienberichte: Hebammenprotest Mai 2012
- Familienratgeber „Ernährung & Bewegung"
- Broschüren zur Elterninformation
- Jahresrückblick 2011 der ersten und zweiten Vorsitzenden
- Fortbestand der Berufsfachschule für Hebammen am Klinikum Aschaffenburg 2012
- Hebammentag - Film im Bayerischen Rundfunk
- Bundesministerinnen Aigner und Schröder: Einheitliche Tipps für schwangere Frauen fördern die Gesundheit von Mutter und Kind und geben Sicherheit während der Schwangerschaft
- Kinderschutz in Bayern
- Bestimmungen zum Neugeborenenscreening novelliert
- BKK Securvita vergütet pro Geburt 50 Euro "Existenzsicherungszuschlag"
- Vertragsbeitritt der HypoVereinsbank BKK (HVB BKK)
- Datenschutz bei Frühen Hilfen - ein Nachschlagewerk für die Praxis
- DONUM VITAE und Hebammen kooperieren miteinander
- Neues Forum online!
- Wie viel soll der Säugling zunehmen?
Botschafterin für jeden Kreißsaal in Bayern gesucht
Liebe Kolleginnen,
vielleicht haben Sie verfolgt, dass der DHV zusammen mit den Hebammenlandesverbänden im Juni eine Zukunftswerkstatt in Hannover ausgerichtet hat. Es ging darum, mit Kolleginnen zusammen Ideen zu entwickeln, wohin der Berufsstand in den nächsten Jahren will und wie wir das erreichen können. Die Ergebnisse wurden bei unserer Hauptausschusssitzung in Augsburg im September vorgestellt.
Ein Thema liegt uns Vorstandsfrauen des BHLV seit langem am Herzen: Was können wir für die angestellten Kolleginnen tun, deren Situation immer schwieriger wird und die durch die Arbeitszwänge im Klinikalltag für sich wenige Möglichkeiten sehen, etwas an ihrer Lage zu ändern. Da der Hebammenverband weder bei den Tarifverhandlungen mitwirken kann, noch die Personalanhaltszahlen beeinflussen darf, bleibt uns nur, die Hebammen vor Ort stark zu machen. Das geschieht zum einen, in dem wir sie mit dem nötigen Wissen über Ihre Rechte und Pflichten versorgen und zum anderen, in dem Sie sich solidarisieren, um gemeinsam Ihre Rechte vor der Klinikleitung einzufordern. Da inzwischen auch Beleghebammen zunehmend von der Verwaltung ihrer Klinik unter Druckgesetzt werden, bekommen Solidarität und Wissen über die Rechte auch hier immer mehr Bedeutung.
In der Zukunftswerkstatt entwickelte die Arbeitsgruppe "Hebammen im Kreißsaal" die Idee, Botschafterinnen in den Kreißsälen zu suchen, die Bindeglieder zwischen Verband und Kreißsaalhebammen sind, um hier einen guten Informationsfluss zu garantieren.
Das möchten wir nun umsetzten und sind auf der Suche nach Botschafterinnen. Falls Sie dazu bereit wären Botschafterin für Ihr Team zu sein, melden Sie sich bei
Susanne Weyherter - weyherter@bhlv.de oder
Astrid Giesen - vs@bhlv.de
14.10.2012
Europäisches Institut für Stillen und Laktation
Nachdem in Europa die ersten Interessierten sich um qualitativ hochwertige Informationen zum Thema Stillen und Laktation bemüht und erfolgreich das internationale Examen zu diesem Thema bestanden hatten, wurde der Europäische Verband der Still- und Laktationsberaterinnen* (VELB, neuer Name ELACTA-Europäische LaktationsberaterInnen Allianz) gegründet.
Im Jahr 1992/1993 bot der Europäische Verband (VELB . ELACTA) erstmals europaweit ein Weiterbildungsseminar an, um die Kolleginnen bei der Vorbereitung auf das Internationale Examen (IBLCE) zu unterstützen. Die Aufgaben der Weiterbildung wurden immer umfangreicher, so dass der Subbereich von ELACTA (VELB) zum Thema Fort- und Weiterbildungen entstand, der seitdem den Namen führt:
Europäisches Institut für Stillen und Laktation
Seit mehr als 15 Jahren genießt das umfassende Seminarprogramm des Institutes internationale Anerkennung. Evidenzbasiertes Wissen wird anschaulich aufbereitet und unter dem Motto „Lebendiges Lernen" pädagogisch kompetent vermittelt. Die vielen positiven Rückmeldungen bestätigen das bewährte Konzept.
Um zum Thema Stillen auf dem Laufenden zu bleiben bestellen Sie den newsletter.
Bayerische Impfstrategie vom Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Gesundheit
13.08.2012
Huber: Impfen schützt vor ernsthaften Krankheiten
Bayern will die Durchimpfungsraten der bayerischen Bevölkerung weiter erhöhen. Hierzu hat das Bayerische Gesundheitsministerium gemeinsam mit dem Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit (LGL) und der Bayerischen Landesarbeitsgemeinschaft Impfen (LAGI) die Bayerische Impfstrategie entwickelt. "Impfen ist nicht nur Selbstschutz, sondern schützt auch andere Personen vor einer Ansteckung. Impfen gehört daher zu den wichtigsten Vorsorgemaßnahmen einer Gesellschaft", betonte Gesundheitsminister Dr. Marcel Huber. "Impfen heißt: Große Wirkung ohne großen Aufwand," sagte Huber. "Damit künftig jeder den eigenen Impfbedarf schnell und gezielt überprüfen kann, bieten wir auf unserer Homepage einen neuen, interaktiven Impfkalender als Hilfestellung an."
Die Bayerische Impfstrategie fußt auf vier Säulen:
- Zielgruppenorientierte Öffentlichkeitsarbeit,
- verstärkte Vernetzung der am Impfen beteiligten Akteure,
- Ausbau des Impfmanagements und
- Erweiterung der Datengrundlagen.
Ziel der Strategie ist es, die Impfraten zu steigern und dadurch einen verbesserten Impfschutz der bayerischen Bevölkerung zu erreichen. So kann beispielsweise der Schutz von Neugeborenen, die noch nicht geimpft werden können durch einen vollständigen Impfschutz der Eltern und Kontaktpersonen deutlich verbessert werden. Weiteres Ziel ist es, die Masern bis zum Jahr 2015 zu eliminieren. Auf der Basis einer gemeinsamen Erklärung des Bayerischen Gesundheitsministeriums und der LAGI zur Bayerischen Impfstrategie unterstützen unter anderem Ärzte, Apotheker und Hebammen sowie Vertreter der Krankenkassen, des Öffentlichen Gesundheitsdienstes und der Wissenschaft das gemeinsame Ziel der Impfstrategie, Impflücken zum gesamtgesellschaftlichen Nutzen zu schließen.
Neue Empfehlungen der Ständigen Impfkommission des Robert Koch Instituts RKI
06.08.2012
In ihren neuen Impfempfehlungen hat die Ständige Impfkommission (STIKO) erstmals altersabhängige Empfehlungen zu Nachholimpfungen bei unvollständigem oder unbekanntem Impfstatus umfassend dargestellt. Änderungen gibt es bei der Meningokokken- und der Mumps-Impfung. 4-valenten Konjugatimpfstoffe gegen Meningokokken der Typen A, C, W-135 und Y empfiehlt die STIKO für Personen mit erhöhtem Risiko für schwere Meningokokken-Erkrankungen und für Reisende in Länder mit hohem Infektionsrisiko. In den Empfehlungen wurde auch berücksichtigt, dass die Zulassung dieser Impfstoffe auf Kinder ab einem Jahr ausgeweitet wurde. Zudem hat die Kommission beschlossen, die berufliche Indikation der Mumps-Impfung zu erweitern. Die neuen Empfehlungen sind im Epidemiologischen Bulletin 30/2012 veröffentlicht. Im Epidemiologischen Bulletin 31/2012 folgt eine Übersicht der Neuerungen sowie die Begründung der Änderung der Empfehlung zur Impfung gegen Mumps. In der Ausgabe 32/2012 wird die Begründung zu Meningokokken publiziert.
Weitere Informationen unter www.rki.de
- Epidemiologisches Bulletin 30/2012 mit den neuen STIKO-Empfehlungen
- Epidemiologisches Bulletin 31/2012 zu allen Neuerungen und speziell zur Mumps-Impfung
- Pressemitteilung
- Die STIKO im Internet
- Impfseiten des Robert Koch-Instituts
- Impfkalender in 15 Sprachen
Deutsche Arbeitsgemeinschaft für Jugendzahnpflege e.V.
16.08.2012
ist eine bundesweit tätige Organisation, die sich um die Erhaltung und Förderung der Zahn- und Mundgesundheit von Kindern und Jugendlichen kümmert. In ihr sind die Bundesorganisationen der niedergelassenen Zahnärzte und der Zahnärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes, der gesetzlichen Krankenkassen und der kommunalen Spitzenverbände sowie die Landesarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege und weitere Fachverbände und Firmen, die an Prophylaxe interessiert sind, organisiert. Der Auftrag zur flächendeckenden Gruppenprophylaxe ist durch den Gesetzgeber in § 21 Sozialgesetzbuch V festgeschrieben. Die DAJ hat nun eine mit allen genannten Partnern abgestimmte Empfehlung zur Mundgesundheit von Kleinkindern veröffentlicht, die auch Kernbotschaften für die Elternarbeit enthält.
Wir würden uns sehr freuen, wenn die anliegenden Informationen Ihr Interesse fänden und insbesondere, wenn die Botschaften in die Beratung junger Familien bzw. in die Ausbildung von Familienhebammen Eingang fänden.
Die DAJ sowie auch die jeweiligen Landesarbeitsgemeinschaften für Jugendzahnpflege, deren Kontaktdaten Sie bitte unserer Webseite entnehmen, stehen gerne als Ansprechpartner mit weiteren Informationen zur Verfügung:www.daj.de
DAJ
Frühkindliche Karies: Zentrale Inhalte der Gruppenprophylaxe für unter 3-jährige - PDF
Kinderschutzambulanz
Im April 2011 hat Frau Staatsministerin Christine Haderthauer die Kinderschutzambulanz am Institut für Rechtsmedizin der Ludwig-Maximilians-Universität München eröffnet. Damit wurde ein wesentlicher Baustein des bayerischen Gesamtkonzepts zum Kinderschutz aktiviert. Die Kinderschutzambulanz schließt mit ihrem Angebot eine Lücke zwischen Jugendhilfe und medizinischer Diagnostik und stärkt so den Kinderschutz in Bayern.
Die vom Familienministerium geförderte Kinderschutzambulanz ist eine bayernweite Anlauf- bzw. Beratungsstelle bei Fragen zum Erkennen von Gewalt gegen Kinder und Jugendliche, insbesondere für Ärzte und andere Fachkräfte der Gesundheitsberufe sowie für Fachkräfte der Jugendhilfe (v. a. Jugendämter), Lehrkräfte und Eltern. Telefonisch ist die Ambulanz rund um die Uhr unter der Nummer 089- 2180-73011 erreichbar.
In der Kinderschutzambulanz können Kinder und Jugendliche - unabhängig von einer Strafanzeige - schnell, umfassend und kostenlos untersucht, Verletzungen dokumentiert und Beweismittel und Spuren gesichert werden.
Die Kinderschutzambulanz bietet zudem kompetente Beratung bei Unsicherheiten im Umgang mit möglichen Kindeswohlgefährdungen und der Frage der Einbindung des Jugendamtes (u. a. auch zur Anwendung des Art. 14 Abs. 6 GDVG)
Weiterführende Informationen:
Flyer der Kinderschutzambulanz
Kinderschutzambulanz am Institut für Rechstmedizin der LMU
Kinderschutz in Bayern / Kinder- und Jugendhilfe
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Koordienierende Kinderschutzstellen / KoKi in Bayern
Die „Koordinierenden Kinderschutzstellen - Netzwerk Frühe Kindheit Bayern (KoKi)" haben die Aufgabe, auf der örtlichen Ebene frühzeitig und präventiv Risiken und Gefährdungen im Aufwachsen von Kindern in Familien zu erkennen und notwendigen Unterstützungsbedarf zu gewährleisten. Sie sind institutionell als wichtige Bestandteile der steuernden und Familien unterstützenden Funktionen der Jugendämter eingerichtet. Sie sollen dazu beitragen, etwaige Hemmschwellen bei den Familien und den Netzwerkpartnern gegenüber Angeboten der Kinder- und Jugendhilfe abzubauen und zur Inanspruchnahme ihrer Hilfen zu ermutigen.
Die fachliche Aufmerksamkeit der KoKi gilt einer gelingenden Bewältigung der Entwicklungsaufgaben von Kindern insbesondere in den ersten besonders sensiblen Lebensjahren. Entscheidend ist, dass mögliche Risiken frühzeitig erkannt, die Eltern in ihrer Erziehungskompetenz gestärkt werden und ihnen notwendige Unterstützungsangebote zukommen.
Quelle: KoKi
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
KoKis in Bayern Liste der Koordienierenden Kinderschutzstellen in Bayern
Ein Leitfaden für Hebammen ist zum Thema Kinderschutz wird vom Ministerium erarbeitet. Der Leitfaden für Ärzte ist bereits erstellt und kann Hebammen zur Orientierung dienen.
IGES Studie am 04.05.2012 veröffentlicht
Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht Gutachten zur „Versorgungs-
und Vergütungssituation in der außerklinischen Hebammenhilfe" - IGES Studie
Das Gutachten zum Download gibt es hier.
Zur Pressemitteilung des IGES Instituts
So bewertet das Bundesgesundheitsministerium das Gutachten.
Aktuelle Hebammenstudie verweist auf alte Versäumnisse - Jetzt ist der Bund gefordert. Zur Stellungnahme vom Deutschen Hebammenverband
Medienberichte zum Hebammenprotest am 05.05.2012
BR Rundschau berichtet über die Bedrohung des Berufsstandes der Hebammen am Sa, den 05.05.2012 um 18.45 Uhr
Zum Bericht klicken Sie hier.
Protest gegen das Gesundheitsministerium Hebammen Flashmob
Zum Artikel von sueddeutsche.de vom 04.05.2012
Not der Hebammen - Wenn der Beruf nicht mehr bezahlbar ist
Zum Artikel von sueddeutsche.de vom 07.05.2012
Familienratgeber „Ernährung & Bewegung"
Plattform Ernährung und Bewegung und VERBRAUCHER INITIATIVE informieren über einen gesunden Lebensstil
Berlin, 8. März 2012 - Zwang und Verzicht sind nicht der richtige Weg, um im Alltag dauerhaft einen gesunden Lebensstil umzusetzen. Jedes Alter stellt dabei andere Ansprüche an Ernährung und Bewegung. Die Weichen dafür werden meist schon in den Kita-Jahren gestellt. Die Plattform Ernährung und Bewegung e.V. (peb) und die VERBRAUCHER INITIATIVE e.V. haben jetzt die Themen Ernährung und Bewegung aufgegriffen und dazu einen Familienratgeber veröffentlicht.
Gesundheit ist nicht Alles, aber ohne Gesundheit ist Alles Nichts. Dieser Sinnspruch veranschaulicht, wie wichtig Gesundheitsförderung ist. Jeder kann täglich etwas für seine Gesundheit und die Gesundheit seiner Kinder tun - und das bereits mit kleinen Veränderungen im Alltag, ohne dass man sich quälen muss. „Ein gesunder Lebensstil mit ausgewogener Ernährung und viel Bewegung lässt sich auf die Dauer nur aufrechterhalten, wenn Spaß und Genuss damit verbunden werden", so der peb-Vorstandsvorsitzende Prof. Dr. med. Aloys Berg.
Wachsen Kinder von Anfang an in einen gesunden Familienalltag hinein, so haben sie beste Chancen, diesen auch ein Leben lang beizubehalten. Für die Eltern bedeuten Schwangerschaft und Geburt eine neue Chance, Spaß und Freude an einem gesunden Lebensstil zu entwickeln. Denn Menschen sind nie wieder so offen für Veränderungen ihres Lebensstils, wie zu diesem Zeitpunkt. „Gemeinsames Kochen & Essen, Toben & Kuscheln, Sport treiben & Natur erleben, Vorlesen & Zubettgeh-Rituale legen das Fundament für ein gesundes Familienleben", so Dieter Schaper, Vorsitzender der VERBRAUCHER INITIATIVE. Diese Gewohnheiten tun neben der Gesundheit auch dem Familienleben und jedem einzelnen gut!
Der Familienratgeber „Ernährung und Bewegung" will kleine Denkanstöße und Handlungshilfen für den Alltag in der Familie geben. Dies reicht von pädagogischen Betrachtungen, wie der Schatzsuche in Kinderzimmer und Küche, über praktische und altersentsprechende Empfehlungen bis hin zu ganz konkreten Rezepten und Bewegungsspielen.
Der 24-seitige Ratgeber kann kostenlos im Internet unter www.pebonline.de und www.verbraucher.com heruntergeladen werden.
Eine Printversion kann für 4,00 Euro (inkl. Versand) bei der
VERBRAUCHER INITIATIVE
Elsenstraße 106
12435 Berlin oder unter www.verbraucher.com bestellt werden.
Plattform Ernährung und Bewegung e.V. (peb)
peb ist ein offenes Bündnis mit über 100 Mitgliedern aus öffentlicher Hand, Wirtschaft, Wissenschaft, Sport, Gesundheitswesen und Zivilgesellschaft. Sie alle setzen sich bei peb aktiv für eine ausgewogene Ernährung und mehr Bewegung als wesentliche Bestandteile eines gesundheitsförderlichen Lebensstils bei Kindern und Jugendlichen ein.
VERBRAUCHER INITIATIVE e. V.
Die VERBRAUCHER INITIATIVE e. V. ist der 1985 gegründete Bundesverband kritischer Verbraucherinnen und Verbraucher. Schwerpunkt der vielfältigen Arbeit ist der ökologische, gesundheitliche und soziale Verbraucherschutz.
Broschüren zur Elterninformation
Beim Bayerischen Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit sind folgende Broschüren
zur Elterninformation erhältlich:
Bitte nicht schütteln - zart und zerbrechlich! Zur Ansicht klicken Sie bitte hier.
Wichtige Tipps zum gesunden und sicheren Babyschlaf! Zur Ansicht kloicken Sie bitte hier.
Die Informationsmaterialien können kostenlos bestellt werden unter:
Tel: 089 / 680 80 45 00 Fax: 089 / 680 80 45 13 oder
Jahresrückblick 2011
Liebe Kolleginnen,
einen Jahresrückblick 2011 der ersten und zweiten Vorsitzenden als Tätigkeitsbereicht finden Sie
im Downloadbereich. Klicken Sie bitte hier.
Fortbestand der Berufsfachschule für Hebammen
am Klinikum Aschaffenburg
Seit dem Jahr 2000 war die einzügige Berufsfachschule für Hebammen Am Klinikum Aschaffenburg immer wieder von Schließung bedroht
Im Juli 2012 fiel die Entscheidung, dass ab 1. Oktober 2012 ein neuer Kurs mit 18 Ausbildungsplätzen aufgenommen wird.
Die Leitung des Bildungszentrums Fr. Dr. S. Sikora-Klug, Schulleitung Frau Ch. Mändle, das Lehrerkollegium und alle Mitarbeiter freuen sich sehr über die Fortführung der Schule.
Der Bewerbungszeitraum ist von 15.07.2011- 15. 11.2011.
Nähere Informationen können über die Homepage des Klinikum Aschaffenburg bezogen werden:http://www.klinikum-aschaffenburg.de/bildungszentrum/ausbildung/bfs-hebammen/
Der hauseigenen Bewerbungsbogen sollte Teil der Bewerbungsunterlagen sein und kann auf der Homepage ausgefüllt, ausgedruckt und dann beigelegt werden.
Der BHLV gratuliert zum Fortbestand
Sehr geehrte Frau Mändle, liebe Sybille,
Herzlichen Glückwunsch zum Erhalt der Hebammenschule Aschaffenburg. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg und weiterhin Durchhaltevermögen. Obwohl es einen Geburtenrückgang zu verzeichnen gibt, brauchen wir Hebammen mehr denn je. Durch den Wandel in der Gesellschaft in Bezug auf Familie hat sich auch das Berufsbild der Hebamme in den letzten Jahren sehr verändert. Die Begleitung der Frau und Familie durch Schwangerschaft, Geburt und frühe Elternzeit stellt neue Herausforderungen an uns und hat an Umfang stark zugenommen. Dem wollen wir Rechnung tragen.
Vielen Dank für Ihr großes Engagement.
Astrid Giesen
Bayerischer Hebammen Landesverband e.V.
Online seit dem 04.08.2012
Starthilfe ins Leben geben
Ein Filmteam vom Bayerischen Rundfunk hat die freiberufliche Hebamme Angelika Füßl-Geier aus München einen Tag bei Ihrer Arbeit begleitet.
Um den Film zu sehen klicken Sie bitte hier.
Online seit dem 06.06.2011
Bundesministerinnen Aigner und Schröder: Einheitliche Tipps für schwangere Frauen fördern die Gesundheit von Mutter und Kind und geben Sicherheit während der Schwangerschaft
Online seit dem 30.05.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressemitteilung Nr. 104 vom 19. Mai 2011
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner und Bundesfamilienministerin Kristina Schröder haben heute in Berlin einheitliche Handlungsempfehlungen für Mütter in der Schwangerschaft vorgestellt.
Während der Schwangerschaft werden die Weichen für die Entwicklung und die Gesundheit des Kindes gestellt. Viele werdende Mütter sind jedoch irritiert und überfordert angesichts der Fülle unterschiedlicher Ratschläge zum Schutz vor Allergien, vor Infektionen durch Lebensmittel oder zum richtigen Bewegungsverhalten. Mit unseren einheitlichen Handlungsempfehlungen geben wir werdenden Eltern Sicherheit und schaffen die Basis für eine einheitliche Beratungsgrundlage in ganz Deutschland", sagten die Ministerinnen anlässlich der Vorstellung der Broschüre "Ernährung in der Schwangerschaft" am Donnerstag in Berlin.
Die Empfehlungen enthalten Tipps für eine gesunde Ernährung und das richtige Verhalten während der Schwangerschaft und wurden im Rahmen des Projekts "Gesund ins Leben - Netzwerk Junge Familie" von führenden wissenschaftlichen Institutionen erstellt.
Das Netzwerk ist ein Projekt der Initiative "IN FORM - Deutschlands Initiative für gesunde Ernährung und mehr Bewegung" der Bundesregierung und wird vom Bundesverbraucherministerium mit 1,1 Millionen Euro gefördert. In Deutschland sind etwa 650.000 Frauen pro Jahr schwanger.
Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner sagte bei der Pressekonferenz in Berlin: "Eine gesunde Ernährung vor und während der Schwangerschaft ist die Basis für die gesunde Entwicklung des Kindes. Das Risiko für späteres Übergewicht und Diabetes mellitus Typ 2 sinkt. Ich bin froh, dass wir nun einen einheitlichen Standard haben. Die Handlungsempfehlungen tragen dazu bei, Schwangeren die Sicherheit zu geben, die sie brauchen."
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder erklärte: "Jede Schwangere kennt das sicherlich: Von allen Seiten hagelt es gut gemeinte Ratschläge, was man essen darf - und was nicht. Salami und Lachs? Rohmilchkäse und Rumpsteak? Hier sind einheitliche und wissenschaftlich fundierte Handlungsempfehlungen dringend nötig. Sie sind ein Baustein in dem großen Konzept, das da heißt: Wir wollen werdende Eltern möglichst frühzeitig erreichen und ihnen Unterstützung anbieten."
Einmalig an dem Netzwerk "Gesund ins Leben - Netzwerk Junge Familie" sind nicht nur seine Empfehlungen, die von allen einschlägigen Fachgesellschaften, Institutionen und Verbänden unterstützt werden. Einmalig ist auch seine Zusammensetzung. Vertreterinnen und Vertreter der Berufsverbände der Hebammen, Frauen- und Kinderärzte sind maßgeblich an der Steuerung der Aktivitäten beteiligt.
Die Empfehlungen "Ernährung in der Schwangerschaft - Handlungsempfehlungen KOMPAKT" sind bereits die zweiten Empfehlungen, die das Netzwerk herausgibt. Bereits im vergangenen Jahr wurden die "Empfehlungen für die Säuglingsernährung und Ernährung der stillenden Mutter" verabschiedet.
Die Handlungsempfehlungen können herunter geladen werden unter:
Quelle:
Pressemitteilung Nr. 104 vom 19.05.2011
Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
Pressestelle, Hausanschriften:
Rochusstraße 1, 53123 Bonn
Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Fon: 030 / 18 529-3172
Fax: 030 / 18 529-3277
Kinderschutz in Bayern
Online seit dem 22.05.2011
Nachdem die gesetzliche Grundlage für den Kinderschutz in Bayern am 27. Juli 2009 verändert wurde, gibt es immer wieder Verunsicherungen darüber, wann die Hebamme dem Jugendamt Meldung machen muss und wie sich das mit unserem Gesetz zur Schweigepflicht verträgt. Da auch das Bundeskinderschutzgesetz in Überarbeitung ist, hat das Ministerium noch keine Hndlungsempfehlung heraus gegeben. Der BHLV hat deswegen einige Texte zusammengestellt, die uns bis dahin helfen können in Zweifelsfällen eine Entscheidung zu treffen.
Diese Texte können Sie in der Geschäftsstelle vs@bhlv.de bekommen.
Wenn die Hebamme erkennt, dass eine Familie überfordert ist, gibt es immer die Möglichkeit, mit Einverständnis der Familie, die Koordinierende Kinderschutzstelle zu informieren. Hier kann die Familie Unterstützung bekommen, bevor die Situation eskaliert. In einigen KoKi Stellen sind auch schon Familienhebammen tätig.
Der originale Gesetzestext lautet:
Gesetz über den öffentlichen Gesundheits- und Veterinärdienst, die Ernährung und den Verbraucherschutz sowie die Lebensmittelüberwachung (Gesundheitsdienst- und Verbraucherschutzgesetz - GDVG) vom 24. Juli 2003, zuletzt geändert durch Gesetz vom 27. Juli 2009, GVBl 2003, 400)
Art. 14 GDVG
(6) Ärztinnen und Ärzte, Hebammen und Entbindungspfleger sind verpflichtet, gewichtige Anhaltspunkte für eine Misshandlung, Vernachlässigung oder einen sexuellen Missbrauch eines Kindes oder Jugendlichen, die ihnen im Rahmen ihrer Berufsausübung bekannt werden, unter Übermittlung der erforderlichen personenbezogenen Daten unverzüglich dem Jugendamt mitzuteilen.
Sobald uns die Empfehlungen des Ministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familien und Frauen vorliegen, werden wir Sie auf unserer Homepage veröffentlichen.
Link zur Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Astrid Giesen
Bestimmungen zum Neugeborenenscreening novelliert
Einstelldatum: 07.03.2011
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat das Erweiterte Neugeborenenscreening in einer Novellierung der Kinderrichtlinien an das Gendiagnostikgesetz angepasst. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) hat den Änderungen zugestimmt. Nun muss die novellierte Kinderrichtlinie noch im Bundesanzeiger veröffentlicht werden, bevor sie in Kraft tritt.
Das erweiterte Neugeborenenscreening dient der Früherkennung von angeborenen Stoffwechseldefekten und endokrinen Störungen bei Neugeborenen. Zu den 14 verschiedenen Erkrankungen gehören das Androgenitale Syndrom, Phenylketonurie, Ahornsiruperkrankung und Fettstoffwechseldefekte, die ohne rechtzeitige Diagnose und Therapie schwere körperliche und geistige Schäden hervorrufen können.
Bei etwa einem von 1.300 Kindern ist eine dieser Erkrankungen angeboren. Für die Tests wird dem Baby innerhalb der ersten drei Tage (optimalerweise zwischen der 48. und der 72. Lebensstunde) Blut entnommen und hauptsächlich mit Hilfe der Tandemmassenspektrometrie in kurzer Zeit auf Stoffwechselprodukte untersucht.
Trotz großer Widerstände aus der Ärzteschaft im Vorfeld der Gesetzgebung fällt das Neugeborenenscreening in den Geltungsbereich des im Februar 2010 in Kraft getretenen Gendiagnostikgesetzes. Es enthält zahlreiche Bestimmungen zur Aufklärung, Einwilligung und Durchführungsverantwortung, die in der Praxis zu Unsicherheiten über Zuständigkeiten geführt und eine zielführende Anwendung des Neugeborenenscreenings nach Ansicht pädiatrischer Fachgesellschaften teilweise nicht mehr möglich gemacht haben.
So sollte zum Beispiel nur der Arzt das Screening veranlassen dürfen, der die Geburt des Kindes verantwortlich betreut hat. Für Hebammen und Entbindungspfleger, die bislang ebenfalls Proben eingesandten, bestand Rechtsunsicherheit.
Die neuen Richtlinien schwächen die aus Sicht der Pädiater hinderlichen Bestimmungen deutlich ab, in erster Linie den Arztvorbehalt. So sollen auch Hebammen und Entbindungspfleger über das Neugeborenenscreening aufklären und die Einwilligung einholen dürfen, wenn Rückfragemöglichkeiten bei Ärzten gewährleistet sind.
Damit dürften auch nichtärztliche Geburtshelfer Blut abnehmen. Und wenn nicht anders möglich, soll es erlaubt sein, unmittelbar nach der Aufklärung die Einwilligung einzuholen und Blut abzunehmen. Mit anderen Worten: Aufklärung und Einwilligung können, müssen aber nicht zwingend vor der Geburt erfolgen, wie das Gesetz wegen der Bestimmung zur Bedenkzeit interpretiert wird.
Nichtärztliche Geburtshelfer sollen den neuen Richtlinien zufolge in Abstimmung mit den Eltern einen für das Screening verantwortlichen Arzt benennen, auch gegenüber dem Labor. In Ausnahmen können Hebammen und Entbindungspfleger das Screening auch komplett in eigener Verantwortung vornehmen, inklusive der Gespräche über den Befund, heißt es in den neuen Richtlinien. Ziel sei es, die "aktuell hohen Teilnahmeraten zu erhalten und eine unverzügliche Einleitung der Behandlung im Krankheitsfall zu ermöglichen", heißt es in der Begründung zum G-BA-Beschluss.
Die Bundesärztekammer begrüßte den pragmatischen Ansatz des G-BA, äußerte aber auch gegenüber dem BMG Bedenken, ob die neuen Richtlinien in Bezug auf die Durchführungsverantwortung den Vorgaben des Gesetzes entsprechen und damit für Ärzte und Hebammen nicht erneut Rechtsunsicherheit schaffen könnten.
Das BMG hat diese Bedenken offenbar nicht. Im Brief an den G-BA heißt es aber, die Beteiligten seien gehalten, "alle zumutbaren Möglichkeiten auszuschöpfen, bevor sie im Einzelfall eine in den Kinderrichtlinien geregelte Abweichungsmöglichkeit in Anspruch nehmen". © nsi/aerzteblatt.de
BKK Securvita vergütet pro Geburt 50 Euro "Existenzsicherungszuschlag"
Einstelldatum: 07.03.2011
Der bereits seit 2009 bestehende Vertrag im Rahmen der integrierten Versorgung über die Erstattung der Rufbereitschaftspauschale für Geburten zwischen den Hebammenverbänden und der Securvita BKK wird zum 01.01.2011 erweitert. Ziel dieser Erweiterung ist es, durch die Sicherung der Existenz der Hebammen auch den bereits abgeschlossenen Rahmenvertrag zukünftig zu gewährleisten.
Für jede Geburt im sog. 1-zu-1-Modus werden (zusätzlich zur Rufbereitschaftspauschale von 250 Euro) von der Securvita BKK einmalig pauschal 50 Euro an die betreuende Hebamme gezahlt.
Die Securvita setzt hiermit ein deutliches Signal in die richtige Richtung, dies ist allerdings nur ein Tropfen auf den heißen Stein!
Jetzt sind alle gesetzlichen Krankenkassen gefordert, endlich existenzsichernde Vergütungen für Hebammenleistungen zu vereinbaren!
Vertragsbeitritt der HypoVereinsbank BKK (HVB BKK)
Einstelldatum: 02.11.2010
Vertragsbeitritt zum 01.09.2010:
Die HypoVereinsbank BKK (HVB BKK) ist zum 01.09.2010 dem Vertrag zur integrierten Versorgung zwischen der Securvita BKK und den Hebammenverbänden beigetreten. Dies bedeutet, dass nun auch Versicherte der HVB BKK die Rufbereitschaftspauschale für Geburten, ein erweitertes Kurs- und Beratungsangebot für Schwangere und deren Neugeborenen sowie die erweiterte zahnärztliche Versorgung in Schwangerschaft und 1. Lebensjahr des Kindes in Anspruch nehmen können.
Die Abrechnung erfolgt ebenso wie bei der Securvita BKK über das Abrechnungszentrum Emmendingen. Vorläufig können auch für die Versicherten der HVB BKK die Versichertenbestätigungen verwendet werden, die für die Abrechnung mit der Securvita BKK als download unter http://www.hebammenverband.de/index.php?id=1399 veröffentlicht sind. Hierbei sollte die Securvita BKK auf dem Formular durchgestrichen und handschriftlich HVB BKK eingefügt werden. Überarbeitete Versichertenbestätigungen folgen, sobald sie vorliegen.
Und hier stellt sich die HVB BKK kurz vor:
Aktiver Leben - mit dem FamilienPlus-Paket der HVB BKK
Seit über 15 Jahren unterstützen wir als bundesweit geöffnete Krankenkasse unsere KundInnen dabei, aktiv und gesund zu leben. Der Schwerpunkt unserer Aktivitäten liegt dabei in Bayern. Aufgrund eines sehr hohen Anteils an weiblichen Mitgliedern und familienversicherten Kindern bieten wir speziell für diese Zielgruppe eine Vielzahl von Extra-Leistungen.
- FamilienPlus-Paket - das Familienprogramm der HVB BKK
- Hallo Baby - ein Angebot zur Vermeidung von Frühgeburten
- HVB BKK Starke Kids - zusätzliche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
- HVB BKK Schutzimpfungen - über die Standardimpfungen hinaus übernehmen wir die Kosten für viele wichtige Impfungen wie Hepatits A+B, Grippe, Reiseschutzimpfungen etc.
- HVB BKK Präventionskurse - bis zu 128 EUR pro Jahr für Präventionskurse (z. B. zur Stressreduktion)
- HVB BKK AktivTage - ein Gesundheitsurlaub für die ganze Familie
- HVB BKK ElternTelefon - unser Experten-Telefon für alle (werdenden) Eltern
- HVB BKK InfoMed - unser Ärzte-Telefon für alle medizinischen Fragen (24-Std-Service)
Alle Infos zur HVB BKK sowie zu unseren Extra-Leistungen finden Sie im Internet unter: www.hvb-bkk.de
Datenschutz bei Frühen Hilfen - ein Nachschlagewerk für die Praxis
Einstelldatum: 24.08.2010
„Was ist, wenn ich das Jugendamt einschalte - verletze ich dann meine Schweigepflicht?" Manche Ärztin und mancher Arzt werden über diese Frage bereits nachgedacht haben. Das betrifft auch Hebammen und Entbindungspfleger, wenn sie den Verdacht haben, dass ein Kind von seinen Eltern nicht richtig versorgt wird. Viele fragen sich: „Wie entscheide ich zum Wohle des Kindes? Verliere ich den Kontakt zur Familie und damit zu dem Kind, wenn ich den Verdacht anspreche und einen Hinweis weitergebe? "
Damit Frühe Hilfen dorthin kommen, wo Bedarf besteht, sollen Fachkräfte aus Gesundheitsdiensten und Jugendhilfe kooperieren. Doch je intensiver der Austausch ist, desto häufiger treten Fragen des Datenschutzes auf. Aus diesem Grund veröffentlichen das Nationale Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) und das Informationszentrum Kindesmisshandlung/Kindesvernachlässigung (IzKK) am DJI die Broschüre „Datenschutz bei Frühen Hilfen - Praxiswissen kompakt". Sie wendet sich an Fachkräfte in Geburtskliniken, Arztpraxen, Schwangerschaftsberatungsstellen und kommunalen Ämtern sowie an Hebammen und die Fachkräfte bei freien Trägern der Jugendhilfe.
Prof. Dr. Elisabeth Pott, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, erklärt: „Eltern mit Problemen vertrauen sich häufig Ärztinnen und Ärzten sowie Hebammen an. Durch deren Schweigepflicht fühlen sie sich dort sicher. Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung muss allerdings zum Wohle des Kindes gehandelt werden. Das neue Nachschlagewerk sagt, was gemacht werden kann, ohne den Datenschutz zu verletzen."
„Gezielte Informationen zu den relevanten Themen Datenschutz und Schweigepflicht stärken die Handlungssicherheit der Fachkräfte. Dies wird sich auch nachhaltig positiv auf die Zusammenarbeit und Vernetzung auswirken", betont Prof. Dr. Thomas Rauschenbach, Direktor des Deutschen Jugendinstituts (DJI).
Die Expertinnen und Experten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e.V. (DIJuF) erläutern in dem Nachschlagewerk allgemeine Grundsätze zum Datenschutz wie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, der Datenschutz als Vertrauensschutz sowie das Transparenzgebot. Auch spezifische Rechtsgrundlagen für Jugendhilfe bzw. Gesundheitsdienste, freie Träger und Schwangerschaftsberatung werden angesprochen.
Die Broschüre „Datenschutz bei Frühen Hilfen - Praxiswissen kompakt" ist im praktischen DIN-A-6-Format erschienen und umfasst 62 Seiten. Sie ist als Download sowie in gedruckter Form im Nationalen Zentrum Frühe Hilfen (NZFH) unter www.fruehehilfen.de kostenlos zu beziehen oder unter folgender Adresse:
Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung
51101 Köln
Fax: 02 21 / 8 992 257
E-mail: order@bzga.de
Weitere Informationen: www.fruehehilfen.de
DONUM VITAE in Bayern e.V.
Einstelldatum: 12.01.2010
DONUM VITAE in Bayern e.V.
Pressemitteilung aus München, am 04.08.2009
DONUM VITAE und Hebammen kooperieren miteinander
Der Bayerische Hebammen Landesverband e.V. (bhlv) und DONUM VITAE in Bayern e.V. kooperieren ab sofort miteinander. So sehen sich Hebammen und Schwangerschaftsberaterinnen unter anderem gegenseitig als Ansprechpartnerinnen bei fachlichen Fragen, und Hebammen werden in die jeweiligen Fachteams der Beratungsstellen von DONUM VITAE eingebunden. Es ist auch geplant, sich gegenseitig Räume zur Verfügung zu stellen, etwa für Fachtagungen. Die Mitglieder des Bayerische Hebammen-Landesverbandes wurden auf ihrer Landestagung im Juli 2009 über die Möglichkeit einer Zusammenarbeit informiert. Zudem erhielten sie mit den aktuellen Mitgliederinformationen ein Faltblatt, in dem mögliche Kooperationswege vor Ort näher erläutert werden.
Die Zusammenarbeit zwischen Hebammen und DONUM VITAE in Bayern e.V. hatten vor kurzem die Vorsitzende von DONUM VITAE in Bayern e.V., die Bundestagsabgeordnete Maria Eichhorn (CSU), und die Vorsitzende des Bayerische Hebammen Landesverbands, Iris Edenhofer, im Rahmen eines persönlichen Treffens angeregt. Der Kooperation lag der Wunsch zu Grunde, die unterschiedlichen Kompetenzen beider Berufsgruppen in den Bereichen Schwangerschaft und Geburt zu Wohl der werdenden Mutter beziehungsweise Eltern zu bündeln. DONUM VITAE in Bayern e.V. ist an insgesamt 60 Orten des Freistaats präsent. Der Bayerische Hebammen Landesverband e.V. vertritt rund 2500 Mitglieder und Fördermitglieder.
DONUM VITAE in Bayern e.V. ist Träger von staatlichen anerkannten Beratungsstellen für Schwangere. Die Beratungsstellen sind zudem alle mit dem WQM Zertifikat ausgezeichnet. Bei allen Fragen und Problemen im Zusammenhang mit Schwangerschaft und Geburt bis zum dritten Lebensjahr des Kindes bietet DONUM VITAE in Bayern e. V. psychologische Beratung und vermittelt konkrete Hilfe. Bei Schwangerschaftskonflikten, anonymer Geburt und ungewollter Kinderlosigkeit steht DONUM VITAE in Bayern e.V. den betroffenen Frauen und Paaren bei. Der von Katholiken gegründete Verein setzt sich außerdem für eine bessere Beratung im Zusammenhang mit pränataler Diagnostik ein. Die sexualpädagogische Arbeit hilf ungewollte Schwangerschaften zu vermeiden und unterstützt einen positiven Zugang zu Sexualität und Partnerschaft.
DONUM VITAE in Bayern e. V. berät auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes in der Anwaltschaft für Mutter, Vater und das ungeborene Kind und respektiert die verantwortete Entscheidung der Betroffenen. DONUM VITAE in Bayern e. V. ist an 60 Orten in allen bayerischen Regierungsbezirken vertreten.
Neues Forum online!
Einstelldatum: 13.07.2010
Für alle Hebammen, die beim Deutscher HebammenVerband e.V. Mitglied sind, steht ab sofort ein internes Diskussionsforum zur Verfügung. Bevor Sie ihren ersten Beitrag verfassen, legen Sie bitte zuerst einen Alias/Nickname an.
Für die einzelnen Gremien/Gruppen des DHV gibt es geschlossene Foren. Hierfür brauchen Sie kein weiteres Kennwort, da die Berechtigungen vorab eingerichtet wurden.
Wir freuen uns, wenn Sie das Forum aktiv mit gestalten und sind für Verbesserungsvorschläge jederzeit offen.
Und nun wünschen wir viel Spaß beim regen Gedankenaustausch!
Weiterführene Informationen:
Wie viel soll der Säugling zunehmen?
Einstelldatum: 26.05.2008
Empfehlungen der Nationalen Stillkommission zur Gewichtsentwicklung von Säuglingen sind online verfügbar
Muttermilch ist in den ersten sechs Lebensmonaten die optimale Nahrung für Säuglinge. Viele Mütter sind sich jedoch unsicher, ob ihre Milch ausreicht und ihr Kind satt wird. Diese Fragen lassen sich unter anderem mit einem Blick auf die Gewichtsentwicklung des Kindes beantworten. Um diesen Verlauf besser beurteilen zu können, hat die Nationale Stillkommission am Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) nun Empfehlungen zur Gewichtsentwicklung von Säuglingen veröffentlicht, die sich an Eltern, Ärzte, Hebammen und Klinikpersonal richten. In ihren Empfehlungen weist die Nationale Stillkommission darauf hin, dass die meisten gestillten Säuglinge in den ersten drei Tagen nach der Geburt Gewicht verlieren, weil die Bildung der Muttermilch erst langsam in Gang kommt. Nach einem vorübergehenden Gewichtsverlust nehmen ausschließlich gestillte Säuglinge in den ersten drei Lebensmonaten mehr an Gewicht zu als mit der Flasche ernährte. Später sind sie dagegen eher schlanker.
Die Empfehlungen zur Gewichtsentwicklung von Säuglingen enthalten konkrete Hinweise zum Verlauf des Körpergewichts in den ersten Lebenstagen eines Säuglings und geben Werte an, ab denen eine Zufütterung erforderlich werden kann. So sollte beispielsweise der Gewichtsverlust eines Säuglings in den Tagen nach der Geburt nicht mehr als sieben Prozent des Geburtsgewichts betragen.
Die Gewichtsentwicklung gestillter Säuglinge im ersten Lebensjahr sollte nach Auffassung der Nationalen Stillkommission anhand der Referenzkurven beurteilt werden, welche die Weltgesundheitsorganisation (WHO) im Jahr 2006 für Gewicht, Länge, Body-Mass-Index und Kopfumfang veröffentlicht hat. Die Referenzkurven sind den Empfehlungen der Nationalen Stillkommission beigefügt.
Die Empfehlungen zur "Gewichtsentwicklung gestillter Säuglinge" sind auf der Internetseite des BfR (http://www.bfr.bund.de) unter dem Menüpunkt "Nationale Stillkommission"/Empfehlungen für Ärzte, Hebammen und Klinikpersonal" sowie "Tipps für Stillende" abrufbar.
Weiterführene Informationen:
WHO - Reverenzkurve für das Wachstum von Jungen (Perzentile)
WHO - Reverenzkurve für das Wachstum von Mädchen (Perzentile)

