Mitglied werden

Wir begrüßen herzlich jede Kollegin, die in unseren Landesverband eintreten möchte.

Durch eine Mitgliedschaft im BHLV stärken Sie unsere Lobby und die politische Arbeit des Verbandes. Zusätzlich erwerben Sie dadurch zahlreiche Vorteile, wie z.B.:

  • Rechtsberatung
  • Beitrittsmöglichkeit in die Gruppenhaftpflichtversicherung
  • Aufnahme in die Vertragspartnerliste der Krankenkassen
  • Downloadberechtigung auf unserer Homepage im Mitgliederbereich

Service für Mitglieder des Bayerischen Hebammen Landesverbandes

Beratung für Hebammen:

  • Beratung beim Einstieg in die Freiberuflichkeit
  • Beratung bei der Umstellung von Angestellten Hebammen ins Belegsystem
  • Beratung bei Abrechnungsfragen
  • Beschwerdemanagement bei Konflikten mit Familien
  • Hilfe bei Konflikten zwischen Kolleginnen

Beratung durch Beauftragte für Stillen und Ernährung:

  • Beratung bei Stillfragen
  • Beratung zur Ernährung in SS und Stillzeit
  • Beratung zur Ernährung im 1.sten Lebensjahr

Werbung:

  • Hebammensuche für Eltern auf der Website
  • Kostenlose Stellenangebote und Hebammensuche auf der Website
  • Kostenlose Einstellung von Fortbildungen auf der Website

Fortbildungen:

  • Kostengünstige Fortbildungen in allen Bereichen der Hebammenarbeit
  • Fortbildungsflyer
  • Unterstützung der Organisation von Qualitätszirkeln

Information:

  • ein Rundbrief im Jahr über hebammenrelevante Themen aus Bayern
  • Rundmails über hebammenrelevante Themen aus Bayern
  • Website wird ständig mit aktuellen Informationen bestückt.

Öffentlichkeitsarbeit:

  • Organisation von Aktionen zum Darstellung unseres Berufsstandes
  • Organisation von Aktionen zum Darstellen der Probleme unseres Berufsstandes
  • Organisation von Aktionen für den Erhalt der normalen interventionsarmen Geburt
  • Die folgenden Rubriken sind nur indirekt ein Service für die Hebamme

Netzwerkarbeit:

  • Gremienarbeit mit anderen Berufsgruppen und Organisationen
  • Gremienarbeit in Gesundheitsausschüssen
  • Netzwerk Junge Eltern/Familien, Ernährung und Bewegung

Politische Arbeit:

Ministerium für Gesundheit und Pflege

  • Hebammenberufsordnung
  • Privatgebührenordnung
  • Alles Gesetzliche, was Hebammen betrifft

Ministerium für Arbeit, Soziales Frauen und Familien

  • Frühe Hilfen
  • Familienhebammen

Ministerium für Unterricht und Kultur

  • Hebammenausbildung
  • Akademisierung

Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

 

Lobbyarbeit:

  • Landtagsabgeordnete
  • Landtagsfrauen
  • Landesfrauenrat
  • Landkreistag
  • Wertebündnis

Mitgliedschaft

Alle Informationen finden Sie unter www.hebammenverband.de

Die Beitrittserklärungen finden Sie hier: Beitrittsformular DHV

 

Änderungen der Mitgliedsdaten

Sind Sie umgezogen? Ihre Bankverbindung hat sich geändert? Sie brauchen eine andere Versicherungsform? 

Dann senden Sie bitte immer direkt ihre Antragsunterlagen und Formulare unterschrieben vorzugsweise per E-Mail an die DHV – Geschäftsstelle in Karlsruhe:

 mitgliederbetreuung(at)hebammenverband.de .  Auf den Versand per Post ist nach Möglichkeit zu verzichten.

Dort werden Ihre Daten zentral verwaltet und geändert.

 

Hier das  Abfrageformular 4.2 runterladen.

 

Erst nach Angabe aller notwendigen Daten und Unterzeichnung des Anbfrageformular 4.2 dürfen Sie von Ihnen erbrachten freiberufliche Hebammenleistungen mit den Krankenkassen abrechnen.

Geben Sie bitte etwaige Änderungen auch über das Formular an den DHV weiter. Dort finden Sie eine Ausfüllhilfe für das Abfrageformular.

 

https://www.hebammenverband.de/verband/mitglied-werden/