Leistungen der Hebamme
Unterstützung von Anfang an
Hebammenhilfe kann von jeder Frau in Anspruch genommen werden.
Sie arbeiten nach den Grundlagen des Hebammengesetzes (HebG v. 4.Juni 1985) , der jeweiligen Berufsverordnung der Bundesländer und Mutterschaftsrichtlinien. Sie betreuen Frauen in der Schwangerschaft, während der Geburt und in der Wochenbett- und Stillzeit.
Die Kosten für all diese Leistungen werden von den gesetzlichen Krankenkassen übernommem. Zusatzleistungen der Hebamme wie z.b. Rufbereitschaft, Kinderwunschberatung, Geburtsvorbereitung für den Partner/-innen werden von einigen Krankenkassen ganz oder teilweise erstattet. Daher empfiehlt es sich mit ihrer Krankenkasse in Verbindung zu setzten.
Privatversicherte sollten unbedingt im Vorfeld mit ihrer Versicherung den Leistungsumfang und die Kostenübernahme abklären.
Hebammenhilfe umfasst vom Beginn an der Schwangerschaft bis zum Ende der Stillzeit eine Vielzahl von Angeboten, die Ihnen hier näher erläutert werden.