Fortbildung
Gemäß Anlage 3 der Qualitätsvereinbarung zu §134a SGB V ist die Hebamme, die mit den gesetzlichen Krankenkassen abrechnet, verpflichtet, 40 Fortbildungsstunden (à 45 Minuten) in drei Jahren nachzuweisen. Übergeordnet sind die Berufsordnungen.
In der Bayerischen Berufsordnung für Hebammen und Entbindungspfleger (BayHebBO) vom 28. Mai 2013 ist folgender Hinweis unter §7 aufführt:
Hebammen und Entbindungspfleger haben sich beruflich fortzubilden. In einem Zeitraum von je drei Jahren sind mindestens 40 Fortbildungsstunden mit einer Dauer von jeweils 45 Minuten neben dem Studium der Fachliteratur zu absolvieren. Davon sind je zehn Stunden in den drei Bereichen Schwangerschaft, Geburtshilfe einschließlich Notfällen und Reanimation in der Geburtshilfe sowie Wochenbett und die übrigen zehn Stunden im Fach- und Methodenkompetenzbereich abzuleisten.
Die Berufsordnung gilt auch für angestellte Hebammen.
E-Learning-Plattform OlGA
Über die hier aufgeführten Fortbildungsangebote hinaus haben Sie die Möglichkeit, Fortbildungsstunden per E-Learning zu erwerben.
Ein gutes Angebot dazu finden Sie auf der E-Learning-Plattform OlGA des Deutschen Hebammenverbands.
Hinweise zur Benutzung von OlGA finden Sie auf der Homepage des DHV.