Qualitätsmanagement

Hebammen sind im Vertrag zur Hebammenhilfe nach § 134a SGB V (Anlage 3) aufgefordert, in drei Bereichen ihrer Leistungserbringung die Qualität ihrer Arbeit zu dokumentieren: in der Arbeitsstruktur, den Arbeitsprozessen und bei den Arbeitsergebnissen. Ziele des Qualitätsmanagements sind die Überprüfbarkeit der Qualität und die kontinuierliche Verbesserung der eigenen Arbeit.

 

In diesem Sinne hat der DHV für seine Mitglieder ein Qualitätsmanagementsystem aufgesetzt, dass an die individuellen Arbeitsbedürfnisse aller freiberuflich tätigen Hebammen angepasst werden kann. Es entspricht vollumfänglich den Anforderungen der Kostenträger.

Sie finden die entsprechenden Angaben und Formulare auf der Website des DHV im Bereich Qualitätsmanagement. (im internen Bereich, Sie müssen sich mit Ihren Mitgliedsdaten einloggen)

Unter anderem werden relevante Punkte zum Vertrag zur Hebammenhilfe nach § 134 a SGB V für den Bereich QM aufgeführt, das Handbuch und eine Reihe von Fragen in den FAQ´s zum QM erläutert.


 

Qualitätszirkel (QZ)

Qualitätszirkel im Bayerischen Hebammen Landesverband

Aufgaben und Ziele von Qualitätszirkelarbeit im BHLV

Qualitätszirkel bieten eine Plattform für kollegialen Wissensaustausch. Neben der reinen Informations- und Erfahrungsweitergabe stehen der Vergleich und die Bewertung verschiedener Informationen und Vorgehensweisen im Vordergrund. Ziel von Qualitätszirkeln ist es, auf der Grundlage der gemeinsam erarbeiteten Ergebnisse, Sicherheit für die eigene Arbeitsweise zu gewinnen. Außerdem können Empfehlungen, Dokumentationsmaterialien und/oder Leitlinien für den Arbeitsalltag im kollegialen Austausch entwickelt und verschriftlicht werden.

 

Qualifizierung der QualitätszirkelleiterInnen

Voraussetzung für die Anerkennung als QZ-Leitung ist die Mitgliedschaft im BHLV und das Absolvieren einer entsprechenden Qualifizierungsmaßnahme. Der BHLV bietet zum Erwerb der notwendigen Fertigkeiten Moderationsseminare zur Leitung eines Qualitätszirkels nach Bedarf an. Fortbildungsangebote von externen Seminaranbietern können auf Anfrage von der QZ-Zuständigen des BHLV anerkannt werden.

QualitätszirkelleiterInnen sollten in regelmäßigen Abständen an Fortbildungsmaßnahmen und Informationstreffen des BHLV teilnehmen.

 

Bei Fragen wenden Sie sich gern an

Kathrin Ruff

Leitung Fortbildungsmanagement, QM und QZ

E-Mail: fortbildung@remove-this.bhlv.de