Wochenbettbetreuung

Nach der Geburt haben Sie Anspruch auf umfassende Hebammenhilfe. Diese Betreuung ist bis zu 9 Monaten nach der Geburt möglich bzw. bis zum Abstillen. Die ersten 10 Tage sollte die Betreuung sehr engmaschig sein, in den folgenden 8 Wochen werden die Besuchsabstände verlängert. Danach sind die Besuche normalerweise in großen Abständen.

Die Häufigkeit der Hausbesuche richtet sich nach dem Bedarf der jungen Familie. Auch nach einer glücklosen Geburt oder wenn Ihr Kind in der Kinderklinik bleiben muss, haben Sie Anspruch auf Wochenbettbetreuung. R

Was macht die Hebamme im Wochenbett?

Die Hebamme überwacht und beobachtet alle Wundheilungsprozesse (Dammschnitt,-riss oder Kaisersschnittnarbe) und Rückbildungsvorgänge.

Sie gibt Anleitung zum Stillen sowie auch bei Stillschwierigkeiten, ebenso unterstützt sie den Beziehungsaufbau durch Bonding zwischen Mutter und Kind.

Die Hebamme begleitet die frischgebackenen Eltern bei ihrem ersten wichtigen Abschnitt im Mutter/Vater/ Eltern werden -Prozess und steht mit vielen Tipps mit Rat und Tat zur Seite. Sie ist ihre Ansprechpartnerin für all ihre Fragen, Sorgen und Ängsten in dieser ersten spannenden Zeit zuhause.

Ein genauso wichtiger Bestandteil im Wochenbett ist die Anleitung zur ersten Frühgymnastik, die  Ernährungsberatung aber auch im späteren Verlauf die Beratung rund um das Thema Sexualität und Verhütung.

 

Beim Neugeborenen steht die regelmäßig die Beobachtung des Allgemeinzustandes (Gewichtszunahme, Trinkverhalten, Hautfarbe etc.), die Versorgung des Nabels sowie Anleitung zur Nabelpflege im Vordergrund. Ebenso findet die Anleitung zur Babypflege,-handling, Babylesen Raum und Zeit bei den Wochenbettbesuchen.

Die Hebamme bietet Hilfestellung bei der Rhythmusfindung und ist über das Wochenbett hinaus weiterhin Ihre Fachfrau und berät Sie zu allen Fragen rund um die Stillzeit und Ernährung des Kindes.

Notwendige Blutuntersuchung im Rahmen der Screeningvorsorgeuntersuchung zur Festellung einer Stoffwechselerkankung wie z.B durch das Fersenblut beim Neugeborenen kann durch die Hebamme abgenommen/ durchgeführt wwerden.

Bis zum 10. Tag nach der Geburt haben Sie Anspruch auf mindestens einen täglichen Besuch durch die Hebamme. Bis Ihr Kind zwölf Wochen alt ist, können Sie darüber hinaus 16-mal die Hebamme um Rat und Hilfe bitten. Bei Stillschwierigkeiten oder Ernährungsproblemen können Sie anschließend noch achtmal Kontakt zu Ihrer Hebamme aufnehmen. Weitere Besuche sind auf Verordnung eines Arztes möglich.

Rückbildungsgymnastik

Ungefähr 6 bis 8 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes können Sie mit der Teilnahme an einem Rückbildungskurs beginnen. Die Kosten für 10 Stunden werden von den Krankenkassen übernommen, sofern der Kurs bis zum Ende des 9. Lebensmonats des Kindes abgeschlossen wird.

Die Rückbildungsgymnastik ist wichtig. Es braucht 9 Monate für die Vorbereitung, nehmen Sie sich auch die Zeit für die Rückbildung. Sie fördert die körperliche Kräftigung aller durch die Schwangerschaft besonders beanspruchten Bereiche, wie Beckenboden, Bauch- und Rückenmuskulatur, um den ganzen Körper in seiner Halte- und Bewegungsfunktion gezielt zu unterstützen.

Ob die Kinder zum Kurs mitgebracht werden können, erfragen Sie bitte bei den einzelnen Hebammen, da dies unterschiedlich gehandhabt wird.