Studiengang Hebammenkunde- Praxisanleitung

Praxisanleitung

Die Informationsschrift zur Praxisanleitung Studiengang Hebammenkunde StMGP-  Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde zusammen mit dem BHLV e.V. und der KSH MUC erarbeitet und im Juli 2023 mit dem BHLV e.V. aktualisiert.

 

In der Informationschrift zur Praxisanleitung Studiengang Hebammenkunde

wird folgendes aufgeführt:

  • Rechtsgrundlagen
  • Nachweise über die Qualifikation der praxisanleitenden Hebammen
  • Dokumentation der Praxiseinsätze und der Praxisanleitung
  • Vergütung der Praxisanleitung im außerklinischen Einsatz
  • Praxisanleitung in der Klinik durch Beleghebammen
  • Durchführung außerklinischer Einsatz
  • Anerkennung von Praxiseinsätzen im Ausland

Wo kann ich mich zur Praxisanleitung weiterqualifizieren?

An folgenden Studienstandorte ist eine Weiterqualifizierung möglich:

  • Deggendorf
  • Landshut
  • München

Hier zu den Standorten klicken.

 

Es wird empfohlen diese Weiterbildung an einer Hochschule durchzuführen, da der Abschluss der Weiterbildung mit 10 ETS hinterlegt wird.

Diese können ggfs. bei der Weiterqualifizierung zum Bachelor anerkannt werden.


Finanzierungsvereinbarungen zur Sicherung der berufspraktischen Ausbildung

 

1. Finanzierungssicherung der berufspraktischen Ausbildung der Hebammen in der Klinik

Zum 26.09.2021 wurde von den Verhandlungsparteien BKG und ARGE eine Finanzierungsvereinbarung zur hochschulischen Hebammenausbildung (HebG) gemäß §17 a KHG beschlossen.

Diese Finanzierungsvereinbarung trat zum 01.01.2021 in Kraft und wurde im Juni 2022 angepasst.

Die Finanzierungsvereinbarung stellt einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von vPE / Kooperationspartner für die fachpraktische Ausbildung der Studierenden dar und  gewährleistet dadurch die bessere Finanzierungssicherheit für etablierte und zukünftige verantwortliche Kooperationspartner/ Kliniken. 

 Hier mehr über die Finanzierungsvereinbarung zur berufspraktischen klinischen Hebammenausbildung erfahren.* 

(In der Finanzierungsvereinbarung sind zunächst die beiden Posten: Zeit für die Anleitungsvorbereitung und die Durchführung/Abnahme der Prüfung durch praxisanleitenden Hebammen nicht includiert)

  • Pauschalvergütung pro Studentin* und Budgetjahr(Kalenderjahr) für die fachpraktische Ausbildung in Höhe von 32.950 Euro bzw. 33.900 Euro vereinbart werden.
  • Enthält sämtliche Kosten für die praktische Ausbildung
  • Zusätzlich einmalige Weiterqualifizierung zur Praxisanleitung pro Hebamme
  • Pauschale Weiterqualifizierung:  9.730 Euro: pro abgeschlossene Weiterbildung zur Praxisanleitung (300 h)  pro Hebamme

 

* gekürzte, überarbeitete Version. Die ausführlichere Finanzierungsvereinbarung zur berufspraktischen klinischen Hebammenausbildung finden Sie im Mitgliederbereich.

 

 

2. Finanzierungssicherung  der außerklinischen berufspraktischen Ausbildung

Vereinbarung über Pauschalen zu außerklinischen Praxiseinsätzen bei freiberuflich tätigen Hebammen und in von Hebammen geleiteten Einrichtungen sowie zur Weiterqualifizierung zur Praxisanleitung

 

 

Die Finanzierungsvereinbarung sowie die Vereinbarung zu den Pauschalen dienen als Grundlage zur Vertragsgestaltung zur Finanzierung von Praxisanleitungen von BeleghebammenTeams mit der Klinik.

 

 

 

 

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