Studiengang Hebammenkunde- Praxisanleitung
Praxisanleitung
Die Informationsschrift zur Praxisanleitung Studiengang Hebammenkunde StMGP- Bayerisches Staatsministerium für Gesundheit und Pflege wurde zusammen mit dem BHLV e.V. und der KSH MUC erarbeitet und im Juli 2023 mit dem BHLV e.V. aktualisiert.
In der Informationschrift zur Praxisanleitung Studiengang Hebammenkunde
wird folgendes aufgeführt:
- Rechtsgrundlagen
- Nachweise über die Qualifikation der praxisanleitenden Hebammen
- Dokumentation der Praxiseinsätze und der Praxisanleitung
- Vergütung der Praxisanleitung im außerklinischen Einsatz
- Praxisanleitung in der Klinik durch Beleghebammen
- Durchführung außerklinischer Einsatz
- Anerkennung von Praxiseinsätzen im Ausland
Wo kann ich mich zur Praxisanleitung weiterqualifizieren?
An folgenden Studienstandorte ist eine Weiterqualifizierung möglich:
- Deggendorf
- Landshut
- München
Hier zu den Standorten klicken.
Es wird empfohlen diese Weiterbildung an einer Hochschule durchzuführen, da der Abschluss der Weiterbildung mit 10 ETS hinterlegt wird.
Diese können ggfs. bei der Weiterqualifizierung zum Bachelor anerkannt werden.
Wie finanziere ich meine Weiterbildung zur Praxisanleitung?
Finanzierungsvereinbarungen zur Sicherung der berufspraktischen Ausbildung
1. Finanzierungssicherung der berufspraktischen Ausbildung der Hebammen in der Klinik
Zum 26.09.2021 wurde von den Verhandlungsparteien BKG und ARGE eine Finanzierungsvereinbarung zur hochschulischen Hebammenausbildung (HebG) gemäß §17 a KHG beschlossen.
Diese Finanzierungsvereinbarung trat zum 01.01.2021 in Kraft und wurde im Juni 2022 angepasst.
Seit 1.1.2024 ist eine neue Fassung der Finanzierungsvereinbarung gültig und in Kraft getreten.
Die Finanzierungsvereinbarung stellt einen wesentlichen Beitrag zur Sicherung von vPE / Kooperationspartner für die fachpraktische Ausbildung der Studierenden dar und gewährleistet dadurch die bessere Finanzierungssicherheit für etablierte und zukünftige verantwortliche Kooperationspartner/ Kliniken.
Hier mehr über die Finanzierungsvereinbarung zur berufspraktischen klinischen Hebammenausbildung erfahren.
- Pauschalvergütung pro Studentin* und Budgetjahr(Kalenderjahr) für die fachpraktische Ausbildung in Höhe von 32.950 Euro bzw. 33.900 Euro vereinbart werden.
- Enthält sämtliche Kosten für die praktische Ausbildung
- Zusätzlich einmalige Weiterqualifizierung zur Praxisanleitung pro Hebamme
- Pauschale Weiterqualifizierung: 9.730 Euro: pro abgeschlossene Weiterbildung zur Praxisanleitung (300 h) pro Hebamme
2. Finanzierungssicherung der außerklinischen berufspraktischen Ausbildung
Die Finanzierungsvereinbarung sowie die Vereinbarung zu den Pauschalen dienen als Grundlage zur Vertragsgestaltung zur Finanzierung von Praxisanleitungen von BeleghebammenTeams mit der Klinik.